+259. Zu diesem Zweck sollten die Institute ggf. auch einschlägige Finanzdaten zum Kreditnehmer …

259. Zu diesem Zweck sollten die Institute ggf. auch einschlägige Finanzdaten zum Kreditnehmer …

Zu diesem Zweck sollten die Institute ggf. auch einschlägige Finanzdaten zum Kreditnehmer regelmäßig aktualisieren und die neuen Informationen anhand der Kriterien für die Kreditwürdigkeitsprüfung in Abschnitt 4.3 dieser Leitlinien bewerten. Die Erhebung und Bewertung dieser Informationen sollte dem Institut helfen, Frühwarnsignale für eine Verschlechterung der Kreditqualität zu erkennen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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