+259. Zu diesem Zweck sollten die Institute ggf. auch einschlägige Finanzdaten zum Kreditnehmer …
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259. Zu diesem Zweck sollten die Institute ggf. auch einschlägige Finanzdaten zum Kreditnehmer …
Zu diesem Zweck sollten die Institute ggf. auch einschlägige Finanzdaten zum Kreditnehmer regelmäßig aktualisieren und die neuen Informationen anhand der Kriterien für die Kreditwürdigkeitsprüfung in Abschnitt 4.3 dieser Leitlinien bewerten. Die Erhebung und Bewertung dieser Informationen sollte dem Institut helfen, Frühwarnsignale für eine Verschlechterung der Kreditqualität zu erkennen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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