+269. Im Rahmen ihrer Kontrolle sollten die Institute relevante quantitative und qualitative …

269. Im Rahmen ihrer Kontrolle sollten die Institute relevante quantitative und qualitative …

Im Rahmen ihrer Kontrolle sollten die Institute relevante quantitative und qualitative Frühwarnindikatoren entwickeln, pflegen und regelmäßig bewerten. Dabei sollte eine geeignete IT- und Dateninfrastruktur die frühzeitige Erkennung eines erhöhten Kreditrisikos in ihrem aggregierten Portfolio wie auch in Portfolios, Unterportfolios, Branchen, Regionen und einzelnen Risikopositionen ermöglichen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/