+276. Die zuständigen Kreditentscheider sollten auf der Grundlage der oben genannten Analyse und …
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276. Die zuständigen Kreditentscheider sollten auf der Grundlage der oben genannten Analyse und …
Die zuständigen Kreditentscheider sollten auf der Grundlage der oben genannten Analyse und anderer einschlägiger zugänglicher Informationen über die geeigneten nächsten Schritte entscheiden. Die Entscheidung sollte dokumentiert und den betreffenden Stellen des Instituts mitgeteilt werden, damit Schritte und Folgemaßnahmen eingeleitet werden können.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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