+26. Wenn das Institut die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko gemäß der Verordnung (EU) …

26. Wenn das Institut die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko gemäß der Verordnung (EU) …

Wenn das Institut die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf konsolidierter Basis berechnet und über die in Artikel 325 besagter Verordnung erwähnte Genehmigung verfügt und die Position entweder auf der Ebene einer aus Instituten der Gruppe bestehenden Untergruppe, innerhalb derer die Positionen entsprechend der Genehmigung gegeneinander aufgerechnet werden, oder auf der Ebene eines der Gruppe angehörenden, aber nicht von der Genehmigung erfassten Instituts eine Nettoverkaufsposition darstellt, dann sollte die Position in den Instituten dieser Untergruppen oder in den nicht von der Genehmigung erfassten sonstigen Instituten nur dann für den Ausschluss als geeignet betrachtet werden, wenn sie zu dem alleinigen Zweck verwaltet wird, die Quote abzusichern.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/