+27. Unter folgenden Voraussetzungen sollte eine Position als strukturell erachtet werden: a. Wendet …

27. Unter folgenden Voraussetzungen sollte eine Position als strukturell erachtet werden: a. Wendet …

Unter folgenden Voraussetzungen sollte eine Position als strukturell erachtet werden:

  • a. Wendet das Institut, das die in Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erwähnte Genehmigung beantragt, die Anforderungen dieser Verordnung auf Einzelbasis an, gilt eine Position in der relevanten Währung als strukturell, wenn sie Investitionen in Tochtergesellschaften entspricht, die in denselben Konsolidierungskreis einbezogen sind wie das die Genehmigung beantragende Institut.
  • b. Wendet das Institut, das die in Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erwähnte Genehmigung beantragt, die Anforderungen dieser Verordnung auf konsolidierter Basis an, gilt eine Position als strukturell, wenn sie beide der folgenden Bedingungen erfüllt:
  • (i) Sie entstammt einer Investition in eine Tochtergesellschaft, die in den Konsolidierungskreis einbezogen ist.
  • (ii) Die Währung der Position entspricht der Währung der Rechnungslegung der Tochtergesellschaft, die den der Position entsprechenden Posten hält.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/