+13. Abweichend von Absatz 12 können die berechtigten Behörden, falls es als notwendig erachtet …
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13. Abweichend von Absatz 12 können die berechtigten Behörden, falls es als notwendig erachtet …
Abweichend von Absatz 12 können die berechtigten Behörden, falls es als notwendig erachtet wird, zwei Elemente aus der Teildimension „Risikoprofil“ miteinander kombinieren, sofern die Risiken, die sich aus der angestrebten Teilgruppe sektoraler Risikopositionen ergeben, gemäß Abschnitt 5 systemrelevant sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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