+13. Abweichend von Absatz 12 können die berechtigten Behörden, falls es als notwendig erachtet …

13. Abweichend von Absatz 12 können die berechtigten Behörden, falls es als notwendig erachtet …

Abweichend von Absatz 12 können die berechtigten Behörden, falls es als notwendig erachtet wird, zwei Elemente aus der Teildimension „Risikoprofil“ miteinander kombinieren, sofern die Risiken, die sich aus der angestrebten Teilgruppe sektoraler Risikopositionen ergeben, gemäß Abschnitt 5 systemrelevant sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/