+15. Bei der Ermittlung einer Teilgruppe sektoraler Risikopositionen, auf die die berechtigten …

15. Bei der Ermittlung einer Teilgruppe sektoraler Risikopositionen, auf die die berechtigten …

Bei der Ermittlung einer Teilgruppe sektoraler Risikopositionen, auf die die berechtigten Behörden einen SyRB anwenden können, sollten die berechtigten Behörden prüfen, ob es gerechtfertigt ist, einen sektoralen SyRB auf der Grundlage der Systemrelevanz der Risiken zu aktivieren, die aus der Teilgruppe der sektoralen Risikopositionen resultieren, auf die sie abzielen wollen. Dabei sind die verschiedenen Ursachen zu berücksichtigen, die diesen Risiken aus nationaler Finanzstabilitätsperspektive zugrunde liegen können, und eine übermäßig granulare Anwendung des sektoralen SyRB ist zu vermeiden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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