+18. Die berechtigten Behörden sollten prüfen, ob die Größe der angestrebten Teilgruppe sektoraler …

18. Die berechtigten Behörden sollten prüfen, ob die Größe der angestrebten Teilgruppe sektoraler …

Die berechtigten Behörden sollten prüfen, ob die Größe der angestrebten Teilgruppe sektoraler Risikopositionen ein ernstes Risiko für das Finanzsystem und die Realwirtschaft in einem bestimmten Mitgliedstaat darstellen kann. Zu diesem Zweck können die berechtigten Behörden die relative Größe der Teilgruppe im Verhältnis zu den Gesamtaktiva des inländischen Bankensystems, zu den gesamten risikogewichteten Aktiva des inländischen Bankensystems, zum Gesamtkapital des inländischen Bankensystems und zum BIP der inländischen Wirtschaft berücksichtigen. Die berechtigten Behörden können gegebenenfalls auch andere Überlegungen wie die Marktstruktur bei bestimmten Risikopositionen berücksichtigen.

5.2. Risikobehaftung

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/