+20. Die berechtigten Behörden sollten prüfen, ob andere Teilgruppen von Risikopositionen oder …

20. Die berechtigten Behörden sollten prüfen, ob andere Teilgruppen von Risikopositionen oder …

Die berechtigten Behörden sollten prüfen, ob andere Teilgruppen von Risikopositionen oder Finanzmarktakteuren direkt und/oder indirekt von der anvisierten Teilgruppe sektoraler Risikopositionen abhängen und ob der Eintritt des Risikos in der anvisierten Teilgruppe zu wesentlichen direkten und/oder indirekten negativen Ausstrahlungseffekten auf andere Risikopositionen oder Finanzmarktakteure führen könnte.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/