+20. Die berechtigten Behörden sollten prüfen, ob andere Teilgruppen von Risikopositionen oder …
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20. Die berechtigten Behörden sollten prüfen, ob andere Teilgruppen von Risikopositionen oder …
Die berechtigten Behörden sollten prüfen, ob andere Teilgruppen von Risikopositionen oder Finanzmarktakteuren direkt und/oder indirekt von der anvisierten Teilgruppe sektoraler Risikopositionen abhängen und ob der Eintritt des Risikos in der anvisierten Teilgruppe zu wesentlichen direkten und/oder indirekten negativen Ausstrahlungseffekten auf andere Risikopositionen oder Finanzmarktakteure führen könnte.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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