+28. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Anwendung der alternativen Behandlung nicht zu …

28. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Anwendung der alternativen Behandlung nicht zu …

Die Institute sollten sicherstellen, dass die Anwendung der alternativen Behandlung nicht zu einem Verstoß gegen die Großkreditobergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 führt.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/