+28. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Anwendung der alternativen Behandlung nicht zu …
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28. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Anwendung der alternativen Behandlung nicht zu …
Die Institute sollten sicherstellen, dass die Anwendung der alternativen Behandlung nicht zu einem Verstoß gegen die Großkreditobergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 führt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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