+30. Das Leitungsorgan des Instituts sollte unverzüglich über Verstöße gegen die vorgegebenen …
|
30. Das Leitungsorgan des Instituts sollte unverzüglich über Verstöße gegen die vorgegebenen …
Das Leitungsorgan des Instituts sollte unverzüglich über Verstöße gegen die vorgegebenen Obergrenzen für Wertpapiere eines Sicherheitsemittenten und über die wahrscheinlichen Auswirkungen auf die Einhaltung der Großkreditobergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Bezug auf denselben Sicherheitsemittenten informiert werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|