+5.4 Rolle des konsolidierenden Instituts

5.4 Rolle des konsolidierenden Instituts

118.Unbeschadet des Artikels 109 Absatz 4 der Richtlinie 2013/36/EU sollte das konsolidierende Institut insgesamt die Kohärenz der Vergütungspolitik der Gruppe sicherstellen, einschließlich der Verfahren für die Identifizierung der betreffenden Mitarbeiter und der korrekten Umsetzung auf konsolidierter, teilkonsolidierter und Einzelbasis.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/