+27. Das Leitungsorgan sollte etwaige Schwachstellen, die mit Blick auf die Umsetzung von Prozessen …
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27. Das Leitungsorgan sollte etwaige Schwachstellen, die mit Blick auf die Umsetzung von Prozessen …
Das Leitungsorgan sollte etwaige Schwachstellen, die mit Blick auf die Umsetzung von Prozessen, Strategien und Maßnahmen in Zusammenhang mit den in den Absätzen 22 und 23 aufgeführten Zuständigkeiten ermittelt werden, überwachen, regelmäßig überprüfen und beheben. Das Rahmenwerk für die interne Governance und seine Umsetzung sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechend den weiteren Ausführungen in Titel I Rechnung zu tragen ist. Eine eingehendere Prüfung sollte durchgeführt werden, wenn das Institut von wesentlichen Änderungen betroffen ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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