+53. Mitglieder des Nominierungsausschusses sollten individuell und kollektiv über ausreichende …

53. Mitglieder des Nominierungsausschusses sollten individuell und kollektiv über ausreichende …

Mitglieder des Nominierungsausschusses sollten individuell und kollektiv über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung betreffend das Auswahlverfahren und die Anforderungen an die Angemessenheit in Einklang mit der Richtlinie 2013/36/EU verfügen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/