+68. Das Leitungsorgan eines Instituts sollte sicherstellen, dass das Institut über eine geeignete …
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68. Das Leitungsorgan eines Instituts sollte sicherstellen, dass das Institut über eine geeignete …
Das Leitungsorgan eines Instituts sollte sicherstellen, dass das Institut über eine geeignete und transparente organisatorische und operative Struktur für das betreffende Institut verfügt, und sollte eine schriftliche Beschreibung über diese vorlegen können. Die Struktur sollte eine wirksame und umsichtige Führung eines Instituts auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidierter Basis fördern und darlegen. Das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass die internen Kontrollfunktionen unabhängig von den Geschäftsbereichen sind, die sie kontrollieren, einschließlich einer geeigneten Aufgabentrennung, und über angemessene finanzielle und personelle Mittel sowie Befugnisse zur wirksamen Wahrnehmung ihrer Aufgabe verfügen. Die Berichtswege sowie die Zuordnung von Verantwortlichkeiten, insbesondere unter Inhabern von Schlüsselfunktionen, innerhalb eines Instituts sollten klar, genau abgegrenzt, stimmig, durchsetzbar und ordnungsgemäß dokumentiert sein. Die Dokumentation sollte, soweit angemessen, aktualisiert werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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