+70. Das Leitungsorgan sollte bewerten, ob und wie sich wesentliche Änderungen an der Struktur der …
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70. Das Leitungsorgan sollte bewerten, ob und wie sich wesentliche Änderungen an der Struktur der …
Das Leitungsorgan sollte bewerten, ob und wie sich wesentliche Änderungen an der Struktur der Gruppe (z. B. Gründung neuer Tochtergesellschaften, Fusionen und Übernahmen, Verkauf oder Auflösungvon Teilen der Gruppe oder externe Entwicklungen) auf die Belastbarkeit des organisatorischen Rahmens des Instituts auswirken. Sofern Schwachstellen ermittelt werden, sollte das Leitungsorgan etwaige erforderliche Anpassungen unverzüglich vornehmen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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