+88. Das konsolidierende Institut sollte dafür Sorge tragen, dass in einem Drittland niedergelassene …

88. Das konsolidierende Institut sollte dafür Sorge tragen, dass in einem Drittland niedergelassene …

Das konsolidierende Institut sollte dafür Sorge tragen, dass in einem Drittland niedergelassene Tochtergesellschaften, die in den aufsichtlichen Konsolidierungskreis fallen, über Governance-Regelungen, Prozesse und Mechanismen verfügen, die mit den Governance-Richtlinien auf Gruppenebene in Einklang stehen und den Anforderungen der Artikel 74 bis 96 der Richtlinie 2013/36/EU und den vorliegenden Leitlinien entsprechen, soweit diese nach den Gesetzen des Drittlandes nicht rechtswidrig sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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