+88. Das konsolidierende Institut sollte dafür Sorge tragen, dass in einem Drittland niedergelassene …
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88. Das konsolidierende Institut sollte dafür Sorge tragen, dass in einem Drittland niedergelassene …
Das konsolidierende Institut sollte dafür Sorge tragen, dass in einem Drittland niedergelassene Tochtergesellschaften, die in den aufsichtlichen Konsolidierungskreis fallen, über Governance-Regelungen, Prozesse und Mechanismen verfügen, die mit den Governance-Richtlinien auf Gruppenebene in Einklang stehen und den Anforderungen der Artikel 74 bis 96 der Richtlinie 2013/36/EU und den vorliegenden Leitlinien entsprechen, soweit diese nach den Gesetzen des Drittlandes nicht rechtswidrig sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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