+136. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Person, die den Verstoß meldet, angemessen vor …
|
136. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Person, die den Verstoß meldet, angemessen vor …
Die Institute sollten sicherstellen, dass die Person, die den Verstoß meldet, angemessen vor negativen Folgen geschützt ist, z. B. Vergeltung, Diskriminierung oder einer anderen Art von unfairer Behandlung. Das Institut sollte sicherstellen, dass sich keine Person unter der Kontrolle des Instituts an der Viktimisierung einer Person beteiligt, die einen Verstoß gemeldet hat, und sollte geeignete Maßnahmen gegen die Personen ergreifen, die für eine etwaige Viktimisierung verantwortlich sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|