+140. Unbeschadet der Möglichkeit, Verstöße über die Mechanismen den zuständigen Behörden zu melden …
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140. Unbeschadet der Möglichkeit, Verstöße über die Mechanismen den zuständigen Behörden zu melden …
Unbeschadet der Möglichkeit, Verstöße über die Mechanismen den zuständigen Behörden zu melden, können die zuständigen Behörden die Mitarbeiter beaufsichtigter Institute ermutigen, zuerst zu versuchen, die Hinweisgeberverfahren ihrer Institute zu nutzen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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