+158. Die Letztverantwortung für die Risikobeurteilung liegt einzig und allein beim Institut, das …
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158. Die Letztverantwortung für die Risikobeurteilung liegt einzig und allein beim Institut, das …
Die Letztverantwortung für die Risikobeurteilung liegt einzig und allein beim Institut, das seine Risiken dementsprechend kritisch beurteilen und sich nicht ausschließlich auf externe Beurteilungen verlassen sollte. Ein Institut sollte beispielsweise ein nicht selbst entwickeltes, extern eingekauftes Risikomodell validieren und an seine individuellen Gegebenheiten anpassen, um sicherzustellen, dass mit dem Modell die Risiken genau und umfassend erfasst und analysiert werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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