+213. Die Institute sollten dafür Sorge tragen, dass ihre Tochtergesellschaften und Zweigstellen …

213. Die Institute sollten dafür Sorge tragen, dass ihre Tochtergesellschaften und Zweigstellen …

Die Institute sollten dafür Sorge tragen, dass ihre Tochtergesellschaften und Zweigstellen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Tätigkeiten den regionalen Gesetzen und Rechtsvorschriften entsprechen. Sofern regionale Gesetze und Rechtsvorschriften der Anwendung strengerer Verfahren und Compliance-Systeme, die von der Gruppe eingeführt wurden, im Wege stehen, insbesondere wenn sie die Offenlegung und den Austausch erforderlicher Informationen zwischen Einheiten innerhalb der Gruppe behindern, sollten die Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen den Compliance-Beauftragten bzw. Leiter der Compliance-Funktion des konsolidierenden Instituts unterrichten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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