+66. Das Leitungsorgan sollte kollektiv in der Lage sein, die Tätigkeiten des Instituts …

66. Das Leitungsorgan sollte kollektiv in der Lage sein, die Tätigkeiten des Instituts …

Das Leitungsorgan sollte kollektiv in der Lage sein, die Tätigkeiten des Instituts, einschließlich der Hauptrisiken zu verstehen. Sofern in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt wird, sollten diese Kriterien separat auf das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion und das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion angewandt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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