+68. Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollten kollektiv in der Lage sein …
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68. Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollten kollektiv in der Lage sein …
Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollten kollektiv in der Lage sein, Entscheidungen des Leitungsorgans in seiner Leitungsfunktion effektiv zu hinterfragen und zu überwachen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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