+69. Alle für die Geschäftstätigkeit des Instituts erforderlichen Wissensbereiche sollten vom …

69. Alle für die Geschäftstätigkeit des Instituts erforderlichen Wissensbereiche sollten vom …

Alle für die Geschäftstätigkeit des Instituts erforderlichen Wissensbereiche sollten vom Leitungsorgan kollektiv mit ausreichendem Fachwissen unter den Mitgliedern des Leitungsorgans abgedeckt werden. Es sollte eine ausreichende Anzahl von Mitgliedern mit Kenntnissen in jedem Bereich geben, um eine Erörterung der zu treffenden Entscheidungen zu ermöglichen. Die Mitglieder des Leitungsorgans sollten kollektiv über die Fähigkeiten verfügen, ihre Ansichten darzustellen und den Entscheidungsprozess im Leitungsorgan zu beeinflussen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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