+79. „Unvoreingenommen“ zu handeln ist ein Verhaltensmuster, das sich insbesondere bei Diskussionen …

79. „Unvoreingenommen“ zu handeln ist ein Verhaltensmuster, das sich insbesondere bei Diskussionen …

„Unvoreingenommen“ zu handeln ist ein Verhaltensmuster, das sich insbesondere bei Diskussionen und der Entscheidungsfindung im Leitungsorgan zeigt und für jedes Mitglied des Leitungsorgans unabhängig davon, ob das Mitglied als „unabhängig“ gemäß Abschnitt 9.3 betrachtet wird, erforderlich ist. Alle Mitglieder des Leitungsorgans sollten sich aktiv für ihre Aufgaben einsetzen und in der Lage sein, bei der Erfüllung ihrer Funktionen und Verantwortlichkeiten ihre eigenen vernünftigen, objektiven und unabhängigen Entscheidungen und Urteile zu fällen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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