+91. Zum Zwecke von Absatz 90 sollten relevante Institute berücksichtigen, dass die Tatsache, ein …

91. Zum Zwecke von Absatz 90 sollten relevante Institute berücksichtigen, dass die Tatsache, ein …

Zum Zwecke von Absatz 90 sollten relevante Institute berücksichtigen, dass die Tatsache, ein Anteilseigner eines relevanten Instituts zu sein, private Konten oder Darlehen zu besitzen oder sonstige Dienstleistungen zu nutzen, außer in den Fällen, die ausdrücklich in diesem Abschnitt aufgeführt sind, nicht zu einer Situation führen sollte, in der das Mitglied als nicht unabhängig betrachtet wird, wenn es innerhalb eines entsprechenden de minimis - Schwellenwerts bleibt. Derartige Beziehungen sollten bei der Bewältigung von Interessenkonflikten entsprechend den Leitlinien der EBA zur internen Governance berücksichtigt werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/