+116. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion, und soweit er eingerichtet wurde, der …

116. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion, und soweit er eingerichtet wurde, der …

Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion, und soweit er eingerichtet wurde, der Nominierungsausschuss sollten die Wirksamkeit der Richtlinien zur Eignungsbewertung des Instituts überwachen und ihre Auslegung und Umsetzung kontrollieren. Das Leitungsorgan sollte die Richtlinien gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Nominierungsausschusses, soweit er eingerichtet wurde, sowie der internen Revisionsfunktion ändern.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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