+118. Die Richtlinien sollten an die konkrete Situation der Kreditinstitute, die zum Konzern …

118. Die Richtlinien sollten an die konkrete Situation der Kreditinstitute, die zum Konzern …

Die Richtlinien sollten an die konkrete Situation der Kreditinstitute, die zum Konzern gehören, und Tochtergesellschaften im aufsichtlichen Konsolidierungskreis, die nicht selbst der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen, angepasst werden. Zuständige Einrichtungen oder Funktionen im konsolidierenden CRD-Institut und seine Tochtergesellschaften sollten gegebenenfalls miteinander kommunizieren und Informationen zur Bewertung der Eignung austauschen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/