+118. Die Richtlinien sollten an die konkrete Situation der Kreditinstitute, die zum Konzern …
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118. Die Richtlinien sollten an die konkrete Situation der Kreditinstitute, die zum Konzern …
Die Richtlinien sollten an die konkrete Situation der Kreditinstitute, die zum Konzern gehören, und Tochtergesellschaften im aufsichtlichen Konsolidierungskreis, die nicht selbst der Richtlinie 2013/36/EU unterliegen, angepasst werden. Zuständige Einrichtungen oder Funktionen im konsolidierenden CRD-Institut und seine Tochtergesellschaften sollten gegebenenfalls miteinander kommunizieren und Informationen zur Bewertung der Eignung austauschen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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