+130. Unbeschadet der Rechte von Anteilseignern, Mitglieder zu bestellen, sollte das Leitungsorgan …

130. Unbeschadet der Rechte von Anteilseignern, Mitglieder zu bestellen, sollte das Leitungsorgan …

Unbeschadet der Rechte von Anteilseignern, Mitglieder zu bestellen, sollte das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion oder der Nominierungsausschuss, soweit er eingerichtet wurde, bei der Einstellung von Mitgliedern für das Leitungsorgan einen aktiven Beitrag zur Auswahl von Kandidaten für freie Stellen im Leitungsorgan in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung leisten und:

  • a. eine Beschreibung der Rollen und Fähigkeiten für eine bestimmte Bestellung erstellen;
  • b. die angemessene Ausgewogenheit von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrung des Leitungsorgans bewerten;
  • c. den erwarteten Zeitaufwand bewerten; und
  • d. die Ziele der internen Richtlinien zur Förderung der Diversität berücksichtigen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/