+139. Institute sollten sicherstellen, dass Anteilseigner über uneingeschränkten Zugang zu …
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139. Institute sollten sicherstellen, dass Anteilseigner über uneingeschränkten Zugang zu …
Institute sollten sicherstellen, dass Anteilseigner über uneingeschränkten Zugang zu relevanten und praktischen Informationen über die Verpflichtung, dass die Mitglieder des Leitungsorgans und das Leitungsorgan als Ganzes jederzeit geeignet sein müssen, verfügen. Die den Anteilseignern zur Verfügung gestellten Informationen bezüglich der Eignung des Leitungsorgans und seiner Mitglieder sollten es ermöglichen, dass Anteilseigner Entscheidungen in Kenntnis der Sachlage treffen und eventuelle Mängel bei der Zusammensetzung des Leitungsorgans oder seiner einzelnen Mitglieder beseitigen können.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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