+153. Die laufende Überwachung der individuellen oder kollektiven Eignung der Mitglieder des …
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153. Die laufende Überwachung der individuellen oder kollektiven Eignung der Mitglieder des …
Die laufende Überwachung der individuellen oder kollektiven Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans sollte sich darauf konzentrieren, ob das einzelne Mitglied oder die Mitglieder insgesamt unter Berücksichtigung der individuellen oder kollektiven Leistung und der relevanten Situation oder des Ereignisses, die zu einer Neubewertung geführt haben, sowie der Auswirkung auf die tatsächliche oder erforderliche Eignung geeignet bleiben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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