+186. Eine Verletzung einer aufsichtlichen oder sonstigen regulatorischen Anforderung durch ein …
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186. Eine Verletzung einer aufsichtlichen oder sonstigen regulatorischen Anforderung durch ein …
Eine Verletzung einer aufsichtlichen oder sonstigen regulatorischen Anforderung durch ein Institut kann unter Umständen eine Feststellung durch die zuständige Behörde, dass eine Person nicht mehr geeignet ist, stützen, z. B. wenn die zuständige Behörde nach einem angemessenen Verfahren feststellt, dass eine Person nicht die Schritte ergriffen hat, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise erwartet wird, dass eine Person in ihrer Position sie ergreift, um die Verletzung zu verhindern, zu beheben oder zu beenden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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