+22. Um die in Absatz 15 genannte Anforderung an die Daten des laufenden Zeitraums nach Artikel …

22. Um die in Absatz 15 genannte Anforderung an die Daten des laufenden Zeitraums nach Artikel …

Um die in Absatz 15 genannte Anforderung an die Daten des laufenden Zeitraums nach Artikel 325bc Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu erfüllen, sollten die Institute bewerten, ob ein wesentlicher Unterschied zwischen den anhand der in das Modell einfließenden Daten geschätzten Korrelationen zwischen Risikofaktoren und den anhand eines der folgenden Preise geschätzten Korrelationen zwischen diesen Risikofaktoren besteht:

  • (a) der nachprüfbaren Preise, wie sie in den gemäß Artikel 325be der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu erlassenden technischen Regulierungsstandards definiert sind;
  • (b) der Preise, die von den Handels- oder Abwicklungssystemen der Institute verwendet werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/