+31. Die Institute sollten durch überzeugende empirische Nachweise und objektive Daten gestützte …
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31. Die Institute sollten durch überzeugende empirische Nachweise und objektive Daten gestützte …
Die Institute sollten durch überzeugende empirische Nachweise und objektive Daten gestützte Analysen durchführen, um zu belegen, dass die für einen bestimmten Risikofaktor verwendeten Daten alle wesentlichen allgemeinen und spezifischen Marktrisiken abbilden, die gegebenenfalls mit diesem Risikofaktor verbunden sind. Im Rahmen der Aufzeichnungen, mit denen die Institute die Einhaltung der Anforderungen dieser Leitlinien nachweisen, sollten die Institute solche Analysen dokumentieren. 4.2.1 Daten zur Erfassung allgemeiner Marktrisiken
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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