+39. Die Institute sollten über klare Richtlinien und Verfahren verfügen, um fehlende oder …

39. Die Institute sollten über klare Richtlinien und Verfahren verfügen, um fehlende oder …

Die Institute sollten über klare Richtlinien und Verfahren verfügen, um fehlende oder inkonsistente Werte in den Zeitreihen historischer Daten und in den in Artikel 325bc der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Daten zu ersetzen, einschließlich Richtlinien zur Überprüfung, ob ein solcher Ersatz fehlender oder inkonsistenter Werte mit den Anforderungen der Absätze 13 bis 16, 21 und 22 vereinbar ist.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/