+40. Die Institute sollten sicherstellen, dass Daten nicht gefiltert werden und dass durch …
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40. Die Institute sollten sicherstellen, dass Daten nicht gefiltert werden und dass durch …
Die Institute sollten sicherstellen, dass Daten nicht gefiltert werden und dass durch wesentliche Änderungen bedingte Werte in den Zeitreihen historischer Daten und den in Artikel 325bc der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Daten nicht ausgeschlossen werden, es sei denn, bei den gefilterten Daten oder ausgeschlossenen Werten handelt es sich um fehlerhafte oder inkonsistente Daten oder Werte.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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