+5. In diesen Leitlinien werden im Einklang mit dem Mandat gemäß Artikel 396 Absatz 3 der Verordnung …

5. In diesen Leitlinien werden im Einklang mit dem Mandat gemäß Artikel 396 Absatz 3 der Verordnung …

In diesen Leitlinien werden im Einklang mit dem Mandat gemäß Artikel 396 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die Kriterien festgelegt, die die zuständigen Behörden anwenden sollten, um die in Artikel 396 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Ausnahmefälle zu beurteilen, in denen eine zuständige Behörde die Überschreitung der in Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten Obergrenzen bei einem Institut toleriert . In diesen Leitlinien werden auch die Kriterien festgelegt, die die zuständigen Behörden anwenden sollten, um den angemessenen Zeitraum zur Wiedereinhaltung der Großkreditobergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 für ein Institut zu bestimmen, sowie die Maßnahmen, die zu ergreifen sind, um die zeitnahe Wiedereinhaltung solcher Obergrenzen sicherzustellen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/