+36. Die zuständige Behörde sollte prüfen, ob das Institut die aufsichtsrechtliche …
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36. Die zuständige Behörde sollte prüfen, ob das Institut die aufsichtsrechtliche …
Die zuständige Behörde sollte prüfen, ob das Institut die aufsichtsrechtliche Eigenmittelunterlegung (harte Kernkapitalquote (CET 1), Kernkapitalquote, Gesamtkapitalquote) deutlich über dem Mindestniveau erfüllt. Die Gesamtrisikokonzentration im Anlagebuch des Instituts über verschiedene Gegenparteien
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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