+36. Die zuständige Behörde sollte prüfen, ob das Institut die aufsichtsrechtliche …

36. Die zuständige Behörde sollte prüfen, ob das Institut die aufsichtsrechtliche …

Die zuständige Behörde sollte prüfen, ob das Institut die aufsichtsrechtliche Eigenmittelunterlegung (harte Kernkapitalquote (CET 1), Kernkapitalquote, Gesamtkapitalquote) deutlich über dem Mindestniveau erfüllt.

Die Gesamtrisikokonzentration im Anlagebuch des Instituts über verschiedene Gegenparteien

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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