+38. Die zuständige Behörde sollte die Art der Gegenpartei und deren Kreditwürdigkeit …
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38. Die zuständige Behörde sollte die Art der Gegenpartei und deren Kreditwürdigkeit …
Die zuständige Behörde sollte die Art der Gegenpartei und deren Kreditwürdigkeit berücksichtigen. Sie sollte beurteilen, ob der mögliche Ausfall des betroffenen Kunden oder der etwaigen Gruppe verbundener Kunden und der daraus resultierende Verlust das Potenzial hat, die regulatorischen Eigenmittelquoten unter die Mindestanforderungen zu senken. Bereits zur Behebung der Überschreitung ergriffene Maßnahmen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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