+39. Die zuständige Behörde sollte die vom Institut bereits ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen …

39. Die zuständige Behörde sollte die vom Institut bereits ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen …

Die zuständige Behörde sollte die vom Institut bereits ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen, insbesondere im Hinblick darauf, dass einige dieser Maßnahmen möglicherweise eine rasche Rückkehr zur Einhaltung der Anforderungen erleichtern könnten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/