+39. Die zuständige Behörde sollte die vom Institut bereits ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen …
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39. Die zuständige Behörde sollte die vom Institut bereits ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen …
Die zuständige Behörde sollte die vom Institut bereits ergriffenen Maßnahmen berücksichtigen, insbesondere im Hinblick darauf, dass einige dieser Maßnahmen möglicherweise eine rasche Rückkehr zur Einhaltung der Anforderungen erleichtern könnten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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