+22. Die Institute müssen in den Sanierungsplan die beiden folgenden in diesen Leitlinien näher …
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22. Die Institute müssen in den Sanierungsplan die beiden folgenden in diesen Leitlinien näher …
Die Institute müssen in den Sanierungsplan die beiden folgenden in diesen Leitlinien näher beschriebenen Kategorien von Sanierungsplanindikatoren aufnehmen oder aber gegenüber den zuständigen Behörden zu deren Zufriedenheit begründen, weshalb die betreffenden Kategorien für die Rechtsform, das Risikoprofil, die Größe und/oder Komplexität des Instituts nicht relevant sind (es handelt sich also um eine widerlegliche Vermutung): - a. marktbasierte Indikatoren;
- b. makroökonomische Indikatoren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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