+22. Die Institute müssen in den Sanierungsplan die beiden folgenden in diesen Leitlinien näher …

22. Die Institute müssen in den Sanierungsplan die beiden folgenden in diesen Leitlinien näher …

Die Institute müssen in den Sanierungsplan die beiden folgenden in diesen Leitlinien näher beschriebenen Kategorien von Sanierungsplanindikatoren aufnehmen oder aber gegenüber den zuständigen Behörden zu deren Zufriedenheit begründen, weshalb die betreffenden Kategorien für die Rechtsform, das Risikoprofil, die Größe und/oder Komplexität des Instituts nicht relevant sind (es handelt sich also um eine widerlegliche Vermutung):

  • a. marktbasierte Indikatoren;
  • b. makroökonomische Indikatoren.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/