+39. Auf Verlangen der zuständigen Behörde sollte das Institut in der Lage sein, ihr die Werte für …

39. Auf Verlangen der zuständigen Behörde sollte das Institut in der Lage sein, ihr die Werte für …

Auf Verlangen der zuständigen Behörde sollte das Institut in der Lage sein, ihr die Werte für sämtliche Sanierungsplanindikatoren (sowohl die überschrittenen als auch die anderen) zumindest monatlich zu übermitteln, auch wenn die Werte der Indikatoren unverändert sind. Die zuständige Behörde sollte in Betracht ziehen, derartige Angaben auch in kürzeren Abständen anzufordern, insbesondere in Krisensituationen oder bei Überschreitung eines oder mehrerer Sanierungsplanindikatoren, jeweils unter Berücksichtigung von Art und Verlauf der Krise (schneller oder langsamer Verlauf) und Art des Indikators (z. B. Liquiditätsindikatoren).

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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