+43. Die Schwellenwerte für Indikatoren, die auf den aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen …
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43. Die Schwellenwerte für Indikatoren, die auf den aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen …
Die Schwellenwerte für Indikatoren, die auf den aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen beruhen, sind vom Institut so zu kalibrieren, dass sichergestellt ist, dass die Indikatorüberschreitung ausreichend rechtzeitig angezeigt wird, bevor die Eigenmittelanforderungen (einschließlich der Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der zusätzlichen Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU) unterschritten werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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