+Anwendungsbereich
---+6. Diese Leitlinien gelten für alle Fälle, in denen in Übereinstimmung mit der Richtlinie …

Anwendungsbereich

Anwendungsbereich

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
6. Diese Leitlinien gelten für alle Fälle, in denen in Übereinstimmung mit der Richtlinie …

Diese Leitlinien gelten für alle Fälle, in denen in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2013/36/EU in der jeweils geänderten Fassung die zuständigen Behörden die Zulassung als Kreditinstitut im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 1 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 575/20132 (Capital Requirement Regulation – CRR) bewerten müssen.


2 In der durch die Verordnung 2019/2033/EU über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen geänderten Fassung.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/