+25. Damit dieses Ziel erreicht wird, sollten die zuständigen Behörden die Zulassung nur erteilen …
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25. Damit dieses Ziel erreicht wird, sollten die zuständigen Behörden die Zulassung nur erteilen …
Damit dieses Ziel erreicht wird, sollten die zuständigen Behörden die Zulassung nur erteilen, wenn sie sich davon überzeugt haben, dass alle Zulassungsanforderungen erfüllt sind. Ungeachtet dessen sollten die zuständigen Behörden die technischen und betrieblichen Anpassungen berücksichtigen, denen das Kreditinstitut während seiner Aufbauphase unterliegen könnte. Um sicherzustellen, dass diesen Umständen gebührend Rechnung getragen wird, können die zuständigen Behörden aufschiebende Bedingungen und/oder Auflagen oder Beschränkungen erlassen oder ihre Erwartungen in Bezug auf bestimmte Bereiche des aufsichtlichen Schwerpunkts in Übereinstimmung mit den nachstehenden Absätzen 26–29 präzisieren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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