+33. Wenn das antragstellende Kreditinstitut zu einer Bankengruppe gehört und die Einhaltung von …
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33. Wenn das antragstellende Kreditinstitut zu einer Bankengruppe gehört und die Einhaltung von …
Wenn das antragstellende Kreditinstitut zu einer Bankengruppe gehört und die Einhaltung von Aufsichtsanforderungen gemäß Teil 2 bis Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 durch das antragstellende Kreditinstitut oder sein Mutterunternehmen auf der Grundlage ihrer konsolidierten Situation erforderlich ist, sollten die zuständigen Behörden die vom Antragsteller gemäß Artikel 4 Buchstabe f der RTS in Bezug auf Informationen für die Zulassung eingereichte Analyse im Hinblick auf die Beurteilung ihrer Vollständigkeit und Ausführlichkeit prüfen. Wenn die zuständige Behörde auch die Aufsichtsbehörde auf konsolidierter Ebene ist, sollte sie auch alle Auswirkungen auf die anwendbaren Aufsichtsanforderungen auf konsolidierter Ebene prüfen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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