+48. Gemäß dem allgemeinen Grundsatz des Schutzes der Spareinlagen sollten die zuständigen Behörden …
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48. Gemäß dem allgemeinen Grundsatz des Schutzes der Spareinlagen sollten die zuständigen Behörden …
Gemäß dem allgemeinen Grundsatz des Schutzes der Spareinlagen sollten die zuständigen Behörden bei der Bewertung, ob der Begriff „Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegenzunehmen“ erfüllt ist, unter anderem sicherstellen, dass das Geschäftsmodell des antragstellenden Kreditinstituts (und somit seine Finanzierungsstruktur) den Erhalt und/oder das Halten solcher Einlagen und anderer rückzahlbarer Gelder bis zur vollständigen Rückzahlung umfasst. Die vollständige Rückzahlung bezieht sich auf die Kapitalsumme mit gegebenenfalls angefallenen Zinsen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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