+65. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass das antragstellende Kreditinstitut ab dem …
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65. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass das antragstellende Kreditinstitut ab dem …
Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass das antragstellende Kreditinstitut ab dem ersten Tag des Marktzugangs als zugelassenes Kreditinstitut die geltenden Aufsichtsanforderungen erfüllt. Die zuständigen Behörden sollten daher die Intensität ihres Bewertungsverfahrens in Bezug auf diejenigen Antragsteller angemessen anpassen, die vor der Antragstellung anderen Aufsichtsanforderungen als den für Kreditinstitute geltenden unterlagen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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