+71. Als allgemeines Kriterium sollten die zuständigen Behörden die qualitative und quantitative …
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71. Als allgemeines Kriterium sollten die zuständigen Behörden die qualitative und quantitative …
Als allgemeines Kriterium sollten die zuständigen Behörden die qualitative und quantitative Bewertung des Geschäftsplans auf der Grundlage ihrer Expertenmeinung vornehmen. Um Gleichbehandlung und interne Einheitlichkeit zu gewährleisten, sollte sich die Expertenmeinung auf die Kriterien und die Methodik stützen, die in diesen Leitlinien und insbesondere in diesem Abschnitt 7 festgelegt sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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