+71. Als allgemeines Kriterium sollten die zuständigen Behörden die qualitative und quantitative …

71. Als allgemeines Kriterium sollten die zuständigen Behörden die qualitative und quantitative …

Als allgemeines Kriterium sollten die zuständigen Behörden die qualitative und quantitative Bewertung des Geschäftsplans auf der Grundlage ihrer Expertenmeinung vornehmen. Um Gleichbehandlung und interne Einheitlichkeit zu gewährleisten, sollte sich die Expertenmeinung auf die Kriterien und die Methodik stützen, die in diesen Leitlinien und insbesondere in diesem Abschnitt 7 festgelegt sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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