+74. Die zuständigen Behörden sollten eine qualitative Überprüfung der Geschäftsstrategie des …
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74. Die zuständigen Behörden sollten eine qualitative Überprüfung der Geschäftsstrategie des …
Die zuständigen Behörden sollten eine qualitative Überprüfung der Geschäftsstrategie des antragstellenden Kreditinstituts vornehmen, um einen Überblick über die Arten der beabsichtigten Tätigkeiten, ihre geografische Verteilung, die Glaubwürdigkeit der zugrunde liegenden Annahmen und das damit verbundene Risikoprofil des antragstellenden Kreditinstituts zu erhalten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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