+74. Die zuständigen Behörden sollten eine qualitative Überprüfung der Geschäftsstrategie des …

74. Die zuständigen Behörden sollten eine qualitative Überprüfung der Geschäftsstrategie des …

Die zuständigen Behörden sollten eine qualitative Überprüfung der Geschäftsstrategie des antragstellenden Kreditinstituts vornehmen, um einen Überblick über die Arten der beabsichtigten Tätigkeiten, ihre geografische Verteilung, die Glaubwürdigkeit der zugrunde liegenden Annahmen und das damit verbundene Risikoprofil des antragstellenden Kreditinstituts zu erhalten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/